Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich bindend fest, welche ärztliche Hilfe Sie im Ernstfall wünschen und unter welchen Bedingungen auf ärztliche Maßnahmen verzichtet werden soll. Sie bestimmen in der Verfügung auch, welche Vertrauensperson Ihren Willen gegenüber Ärzten vertritt. Nur so können Sie dafür sorgen, dass Ihre persönlichen Wünsche auch berücksichtigt werden.

Achtung: Ohne eine Patientenverfügung sind Ehepartner nicht berechtigt, Ihre Patientenwünsche durchzusetzen. Wichtig ist es, seine Patientenwünsche so konkret wie möglich zu formulieren. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Verfügungen sehr präzise sein. Wer zum Beispiel „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ wünscht, formuliert zu allgemein und macht die komplette Verfügung unwirksam. Wichtige Informationen und rechtssichere Formulierungen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.

Wer informiert und berät?

Sprechen Sie zudem mit Ihrem Hausarzt über Ihre Patientenwünsche, lassen Sie sich von ihm über etwaige Folgen beraten und bitten Sie ihn, Ihre fertige Verfügung zu überprüfen und mit seiner Unterschrift zu bezeugen.

Wichtig: Überprüfen Sie den Inhalt Ihrer Patientenverfügung regelmäßig! Denn im Laufe des Lebens können sich Ihre Behandlungswünsche ändern. Sorgen Sie zudem dafür, dass Ihre Bevollmächtigten wissen, wo das Orginal Ihrer Patientenverfügung liegt. Denn um Ihre Patientenwünsche durchsetzen zu können, müssen Ihre Vertrauenspersonen über das Orginaldokument verfügen.

Patienten-Informationszentrum:
Marienhospital Stuttgart
Böheimstraße 37
70199 Stuttgart
Telefon: 0711 6489-3330