Bereits ab Pflegegrad 1 können Pflegeversicherte einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 € von der Pflegekasse erhalten, um den Wohnraum barrierefrei und altersgerecht zu gestalten. Dieser Zuschuss kann für den Einbau eines Treppenliftes oder für sonstige bauliche Veränderungen / Wohnraumanpassungen genutzt werden.

Des Weiteren können Sie für nachweisbare Kosten, die im Zusammenhang mit haushaltsnahen Dienstleistungen entstehen, eine Steuerermäßigung von 20 Prozent bis maximal 4.000 € geltend machen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die grundsätzlich von Mitgliedern des Haushalts erbracht werden könnten, jedoch an einen professionellen Dienstleister „ausgelagert“ werden, wie z.B. Haushaltshilfe, Grundpflege, Betreuung und Begleitung.

Wichtig: Für beide Leistungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und es müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse und Ihrem Steuerberater über die genauen Bedingungen und Möglichkeiten.